Assange Auslieferung nach Schweden

…die Frist läuft ab.

Am 2. November hat der High Court die Auslieferung von Julian Assange genehmigt.
Voraussetzung dafür ist/war, dass Assange aufgrund der Anschuldigen auch in England vor Gericht müsste.

Eine rechtliche Grundlage dafür ist:

Assange hätte sexuellen Verkehr ohne Kondom gehabt. Dieser Umstand wird in England als Vergewaltigung gewertet.

Mehr lesen:
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Geht-es-bei-der-angeblichen-Vergewaltigung-nur-um-ein-geplatztes-Kondom/story/20158936

http://taz.de/Assange-wehrt-sich-gegen-Auslieferung/!82019/

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-11/assange-berufung

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